189
Bl. S. 77 — und die Ausführungs-Verordnung hierzu vom 18. Juni 1892 —
S. 117 des Reg.-Bl. — daß zur Deckung der für das Jahr 1900 vorschuß-
weise aus der Verbandskasse der Rindviehbesitzer gezahlten Entschädigungen in
Milzbrandfällen die hierzu erforderliche Abgabe in Höhe von
11 für das Stück Rindvieh im I. Verwaltungs-Bezirk,
1 8 77 77 77 77 7) 77 II. 77) #r
2 8 77 77 ’*7) ’7 # 77 III. 77 77
2 1 77 77 77 ’* 1 77 IV. 77 ’F"
19 „ „V. „ „
von den Rindviehbesitzern gleichzeitig mit der oben geordneten Abgabe zur
Verbandskasse zu entrichten ist.
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe der
festgestellten Viehbestandsverzeichnisse auf sie entfallenden Beiträge an die Orts-
stenereinnehmer pünktlichst abzuführen, die letzteren aber haben für recht-
zeitige Beibringung und Ablieferung dieser Beiträge an die betreffenden Groß-
herzoglichen Rechnungsämter in Gemäßheit des § 9 der Vorschrift vom 28. Au-
gust 1889 — Reg.-Bl. S. 175 — und Ziffer 3 der Ausführungs-Verordnung
vom 18. Juni 1892 — Reg.-Bl. S. 117 — gehörig Sorge zu tragen.
Weimar, den 5. Juli 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
IV7|] IIII. Von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-Gesell-
schaft — Feuer= und Glasversicherung — in Aachen ist an Stelle des Kauf-
manus Paul Zogbaum in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Mini-
sterial-Bekanntmachung vom 25. Oktober 1900, Reg.-Bl. S. 531) der Inspektor
Hermann Fratzscher in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum
ernannt worden.
Weimar, den 4. Juli 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Slevogt.