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§ 11.
Dem Großherzoglichen Staatsministerium, Departement des Innern, bleibt
vorbehalten, auf Grund besonderer Umstände Abweichungen von der vorstehenden
Prüfungsordnung eintreten zu lassen, doch sind derartige Abweichungen in dem
Prüfungszeugnisse kenntlich zu machen.
§ 12.
Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen darüber erlassenen
Bestimmungen, sie betragen zur Zeit 24 —# (vgl. Gesetz vom 11. April 1894
über das Kostenwesen in Gerichts= und Verwaltungssachen § 116, I, C, a).
(911 II. Dem zum General-Consul der Vereinigten Staaten von Amerika in
Coburg ernannten bisherigen Consul Oliver J. D. Hughes, zu dessen Amts-
bezirk das Großherzogthum gehört, ist das Exequatur Namens des Reichs er-
theilt worden.
Weimar, den 18. Juli 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern.
v. Wurmb.
[92) III. Der Rechtsanwalt Gottlieb Grimm in Jena hat unter dem Namen
„Architekt Bruno Grimm-Stiftung“ zu Stipendien für Baubeflissene oder
Schüler der Gewerbeschule oder gewerblichen Fortbildungsschule aus Jena behufs
ihrer Weiterbildung und zu Miethzinsen für Sieche eine mit 10 000 Mark
ausgestattete, unter der Verwaltung des jeweiligen Bürgermeisters von Jena
stehende Stiftung errichtet.
Auf Grund von § 14 des Ausführungsgesetzes vom 5. April 1899 zum
Bürgerlichen Gesetzbuch haben wir diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 19. Juli 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.