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NRegierungs-Blat
ür das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
7——iSesspssse
Nummer 33. Weimar. 14. September 1901.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirksausschüsse,
Seite 219. — Ministerial. Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Niederländischen Lebens-
Versicherungs-Gesellschaft zu Amsterdam, Seite 220. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zufammen=
setzung der bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammt--Universität in Jena bestehenden
Kommissionen 1. für die ärztliche Vorpriüfung, 2. für die Prlfung der Aerzte und Zahnärzte, Seite 220. —
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 221.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(108)] I. Die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirksausschüsse werden
hiermit nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896, die Zusammen-
setzung der Bezirksausschüsse und die Wahl der Mitglieder derselben betreffend,
angeordnet.
Die Leitung sämmtlicher Wahlen erfolgt durch die Großherzoglichen Bezirks-
Direktoren.
Für die Wahlberechtigung sind die für die zuletzt stattgehabte Landtagswahl
vorgenommenen Feststellungen maßgebend.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Bezirksausschüsse
beginnt mit dem 1. Jannar 1902.
Weimar, den 5. September 1901.
Großherzogliches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
1901 46