Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

124. 
unter: 
Nr. 
77 
237 
Das 42., 43., 44. und 45. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
2803 Verordnung über die Anwendung des Gesetzes, betr. Versorgung 
2804 
2805 
2806 
2807 
2808 
2809 
2810 
2811 
2812 
2813 
der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen, vom 31. Mai 
1901 (Reichs-Gesetzblatt S. 193 —199) auf die Landesbeamten 
des Schutzgebiets Kiautschon; vom 23. August 1901. 
Verordnung über das Telegraphenwesen im Kiautschon-Gebiete; 
vom 16. Oktober 1901. 
Verordnung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln; vom 22. Okto- 
ber 1901. 
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 25. Oktober 1901. 
Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle; 
vom 29. Juli 1899. 
Abkommen, betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs; vom 
29. Juli 1899. 
Abkommen, betr. die Anwendung der Grundsätze der Genfer Kon- 
vention vom 22. August 1864 auf den Seekrieg; vom 29. Juli 
1899. 
Erklärung, betr. das Verbot des Werfens von Geschossen und 
Sprengstoffen aus Luftschiffen oder auf anderen ähnlichen neuen 
Wegen; vom 29. Juli 1899. 
Erklärung, betr. das Verbot der Verwendung von Geschossen mit 
erstickenden oder giftigen Gasen; vom 29. Juli 1899. 
Erklärung, betr. das Verbot von Geschossen, die sich leicht im 
menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken; vom 29. Juli 
1899. 
Bekanntmachung, betr. die Ratifikation der auf der Haager Friedens- 
konferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Er- 
klärungen und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, sowie 
die von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Rumänien 
und von Serbien bei der Unterzeichnung und der Ratifikation des 
Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle 
gemachten Vorbehalte; vom 10. September 1901.
	        
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