Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
18|] I. Den Großherzoglichen Steuerämtern in Apolda, Eisenach, Jena 
und Weimar ist der Verkauf von Reichsstempelmarken zu Schiffsfracht- 
urkunden (Nr. 6 des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900, 
Reichsgesetzblatt Seite 275) übertragen worden. 
Weimar am 7. Februar 1001. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Rothe. 
(19] II. Mit Höchster Genehmigung Seiner RKöniglichen Hoheit des Groß- 
herzoges wird das Verzeichniß der nach § 1 der Ministerial-Verordnung zum 
Schutze nützlicher Bögel vom 1. Mai 1894 geschützten Vogelarten (Anlage A 
daselbst Seite 223 des Regierungs-Blattes) dahin abgeändert, daß die nach 
Ziffer 4 des Gesetzes vom 14. Februar 1894 (Seite 6 des Regierungs-Blattes) 
zu den jagdbaren Vögeln gehörigen 
Saat= und Mandelkrähen (Blauracken) 
aus demselben gestrichen werden. 
Weimar, den 4. Februar 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(20| III. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Norddeutschen Versiche- 
rungs-Gesellschaft in Hamburg die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe 
im Großherzogthum erhalten und den August Schwabe in Apolda zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum bestellt hat. 
Weimar, den 2. Febrnar 190 1. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.