Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Begierung-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
  
Nummer 22. Weimar. 30. Juli 1902. 
  
Inhalt: Ministerial-Belanntmachung, betr. den Bau der Eisenbahn von Gerstungen nach Dankmarshausen und die 
Ernennung des Amtsrichters Dr. Lungershausen zum Expropriationskommissar, Seite 113. — Ministerial- 
Bekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung für jedes Stück Rindvieh zur Verbandskasse der Viehbesitzer 
des Großherzogthums Sachsen, Seite 114. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Statuten der Sparkassen 
zu Vieselbach und Stadtsulza, Seite 115. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central- 
Blatt für das Deutsche Reich, Seite 128. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(/70] I. Unter Bezugnahme auf den demnächst zur Veröffentlichung gelangenden 
Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar, Preußen, Sachsen -Meiningen und 
Sachsen-Altenburg wegen Herstellung verschiedener Eisenbahnen und wegen 
Erwerbs der Feldabahn durch Preußen vom 23. April 1901 wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau der Eisenbahn 
von Gerstungen nach Dankmarshausen das Expropriationsrecht nach 
Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1889 zu verleihen und den 
Großherzoglichen Amtsrichter Dr. jur. Lungershausen zum Expropriations- 
kommissar zu ernennen gnädigst geruht haben, 
2. daß. die vorgedachte Eisenbahn nach den genehmigten Bauplänen die 
Fluren der Orte Gerstungen, Untersuhl, Berka aW. und Dankmars- 
1902 24
	        
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