Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 29. W eimar. 28. Oktober 1902.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Errichtung einer Sparkasse zu Kaltennordheim, Seite 197.
Ministerial--Bekanntmachung.
[89] Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach erhaltenem Vortrage
im Großherzoglichen Gesammtministerium gnädigst beschlossen, die Errichtung
einer Sparkasse zu Kaltennordheim zu genehmigen und derselben, unter wider-
ruflicher Bestätigung der nachstehenden Satzungen, die juristische Persönlichkeit
zu verleihen.
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. Oktober 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
EStatut der Sparkafse zu Kaltennordheim
vom 14. März 1902.
I. Zwech und rechtliche Stellung der Sparkaasse.
§ 1.
Die Sparkasse in Kaltennordheim hat den Zweck, Geldeinlagen verschiedener Größe von allen-
Personen, die sich dieser nützlichen Anstalt bedienen wollen, als Darlehn anzunehmen und zu ver-
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