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nung) bestanden haben. Auch diese Trichinenschauer sind für einen oder
mehrere Beschaubezirke zu bestellen.
Die Namen der Trichinenschauer und die ihnen zugewiesenen Bezirke sind
in der im § 1 dieser Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen.
Erwerb der Befähigung für die Trichinenschau.
830. ·
Zu Trichinenschauern sind entweder die Fleischbeschauer, sofern sie zu—
gleich die Befähigung zur Ausübung der Trichinenschau besitzen, oder andere
Personen zu bestellen, die genügende Kenntnisse nachgewiesen haben.
Personen, die nach den „Prüfungsvorschriften für Trichinenschauer"
(B. B. E.) zur Untersuchung des ausländischen Fleisches auf Trichinen amtlich
verwendet werden können, sind auch zur Ausübung der Trichinenschau für in-
ländisches Fleisch befähigt.
Im übrigen gelten für den Nachweis genügender Kenntnisse zu letzterem
Zwecke die vorbezeichneten Prüfungsvorschriften mit folgenden Maßgaben.
8 31.
Die Prüfung ist vor der Prüfungskommission für Fleischbeschauer oder
vor einem Bezirkstierarzt abzulegen (§ 2 B. B. E.).
Auf das Verfahren bei Anmeldung zur Prüfung als Trichinenschauer
und die Zulassung zu derselben sowie auf die Prüfung selbst finden die für die
Prüfung der Fleischbeschauer gegebenen Vorschriften (§§ 8— 10 dieser Ver-
ordnung) sinngemäße Anwendung.
8 32.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission verweist, soweit die Prüfung
nicht von der Kommission selbst vorgenommen wird, den Prüfling an den
Bezirkstierarzt, der die Prüfung vornehmen soll.
Der Ausbildungsnachweis ist entweder in der in § 3 Abs. 1 Nr. 4
B. B. E. vorgeschriebenen Weise oder durch den Nachweis einer entsprechenden
privaten Ausbildung zu erbringen.
8 33.
In dem praktischen Teile der Prüfung kann von der in §6 Abs. 1D. B. B. E.
vorgeschriebenen Untersuchung geräucherten trichinösen Fleisches abgesehen werden.