Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Anlage 2. 
Schaubezrr den 
a) Zuziehung des zuständigen tier- aa) An den Tierarzt Herrn 
ärztlichen Beschauers. 
Zu benutgzen)] b) Zuziehung des zuständigen 5) An den Großh. Bezirkstierarzt Herrn 
bei: « Großh. Bezirkstierarztes. 
c) Benachrichtigung des Gemeinde- c) An den Gemeindevorstand zu 
vorstands. *) 
Am.................................................. schlachtetcHerr.............·.....................·...............·...............·.....·..................·..... 
in ein Bei der Untersuchung des Tieres 
im lebenden — geschlachteten — Zustande fand ich 
Da ich zur Beurteilung des Falles nicht zuständig bin, so beantrage ich auf Grund von: 
a) §§ 30 und 31 der Ausf.-Best. des Bundesrats A. z. Reichs-Ges. vom 3. 6. 00 Zuziehung des 
zuständigen tierärztlichen Beschauers in 
b) § 14 der Ausf.-Best. des Bundesrats A. z. Reichs-Gesetz vom 3. 6. 00 weil Seuchenverdacht 
vorliegt, sofortige Zuziehung des zuständigen Großh. Bezirkstierarztes. Ich habe meinen 
Verdacht dem Besitzer mitgeteilt, diesen auf die Bestimmung im § 14 Abs. 2 der Aus- 
führungsbestimmung A hingewiesen und das Schlachtstück mit allen Organen beanstandet. 
c) Von Obigem erstatte ich dem Gemeindevorstande hiermit Anzeige. 
verpfl. Fleischbeschaner. 
  
*“.) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
	        
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