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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des Großherzoglichen Amtsrichters Dr. Paulssen zu Eisenach
zum Enteignungskommissar für den Umbau des Bahnhofs daselbst, Seite 149. — Ministerialbekanntmachung,
etr. Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben des Schlossergewerbes durch die Inhaber von Prüil-
fungszeugnissen der im Großherzogtum für das Schlossergewerbe bestellten Prlfungsausschlisse der Preußisch-
Hessischen Staatseisenbahnverwaltung, Seite 149. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Anwendung der
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands auf die im Großherzogtum gelegenen Teile der Eisen-
bahn von Gerstungen über Vacha nach Hünfeld, Seite 150. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Er-
nennung der Wahlkommissare für die Wahl der nach § 2 lit. a und b des Gesetzes vom 17. April 1896 zum
nächsten 30. ordentlichen Landtag zu wählenden Abgeordneten, Seite 150. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 151 und 152.
Ministerialbekanntmachungen.
[83] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Großherzog-
lichen Amtsrichter Dr. Paulssen zu Eisenach zum Enteignungskommissar für
den Umbau des Bahnhofs daselbst gnädigst zu ernennen geruht.
Weimar, den 15. September 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[84) II. Im Anschluß an die Ministerialbekanntmachung vom 30. März 1903
(Regierungsblatt Seite 69) wird den Prüfungszeugnissen der im Großherzogtum
Sachsen für das Schlossergewerbe bestellten Prüfungsausschüsse der Preußisch-
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