Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

149 
Regierungsblatt 
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
——7 — — 
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des Großherzoglichen Amtsrichters Dr. Paulssen zu Eisenach 
zum Enteignungskommissar für den Umbau des Bahnhofs daselbst, Seite 149. — Ministerialbekanntmachung, 
etr. Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben des Schlossergewerbes durch die Inhaber von Prüil- 
fungszeugnissen der im Großherzogtum für das Schlossergewerbe bestellten Prlfungsausschlisse der Preußisch- 
Hessischen Staatseisenbahnverwaltung, Seite 149. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Anwendung der 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands auf die im Großherzogtum gelegenen Teile der Eisen- 
bahn von Gerstungen über Vacha nach Hünfeld, Seite 150. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Er- 
nennung der Wahlkommissare für die Wahl der nach § 2 lit. a und b des Gesetzes vom 17. April 1896 zum 
nächsten 30. ordentlichen Landtag zu wählenden Abgeordneten, Seite 150. — Inhaltsverzeichnis aus dem 
Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 151 und 152. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[83] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Großherzog- 
lichen Amtsrichter Dr. Paulssen zu Eisenach zum Enteignungskommissar für 
den Umbau des Bahnhofs daselbst gnädigst zu ernennen geruht. 
Weimar, den 15. September 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[84) II. Im Anschluß an die Ministerialbekanntmachung vom 30. März 1903 
(Regierungsblatt Seite 69) wird den Prüfungszeugnissen der im Großherzogtum 
Sachsen für das Schlossergewerbe bestellten Prüfungsausschüsse der Preußisch- 
1903 32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.