Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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3. Die Prüfung, Ergänzung und Abänderung des Voranschlags und die 
Prüfung der Rechnung wird dem Großberzoglichen Bezirksdirektor in 
Dermbach übertragen. 
4. Die Zinsen des Stiftungskapitals der Hülfskasse für Frankenheim 
sollen auch künftig wie bisher zur Hebung der geistigen und leiblichen 
Wohlfahrt der Bevölkerung von Frankenheim fortlaufend verwendet 
werden. 
Weimar, den 21. September 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
–— .. — 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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