191
Begierungsblatt
Grother)ogtum Sachsen. #
Nummer 31. Weimar. 16. November 1903.
Inhalt: Nachtrag vom 9. November 1903 zur Ausführungsverordnung vom 5. April 1000 zur Wahlordnung für
die Handwerkskammer vom 31. März 1900, Seite 191. — Ministerialbekanntmachung, betr. Entbindung
der .„Augustu“, Allgemeine demsche Invaliden, und Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin, von
der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten im Großherzogtum, Seite 191. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Reichs-Gesetzblatt, Seite 191.
Nachtrag
vom 9. November 1903
zur Ausführungsverordnung vom S. April 1900 zur Wahlordnung
für die Handwerkskammer vom 31. März 1900.
[106! Nachdem sich für die auf Grund des § 2 des Statuts für die Hand-
werkskammer (Regierungsblatt 1900 Seite 298) aus der Handwerkskammer
ausscheidenden Mitglieder eine Neuwahl notwendig gemacht hat, werden mit
Rücksicht auf die stattgefundenen Neugründungen von Innungen die 88 1
und 2 der Ausführungsverordnung vom 5. April 1900 (Regierungsblatt 1900
Seite 320) durch folgende Bestimmungen ersetzt.
81
Die Wahlen durch die Innungen erfolgen in den nachstehenden neun
Abteilungen, von welchen eine jede ein Mitglied und einen Ersatzmann wählt.
1. Die Innungen der Bäcker zu Allstedt, Apolda, Auma, Blankenhain,
Ilmenau, Eisenach, Weimar, Bürgel, Buttstädt, Fena, Neustadt alO.,
Weida, Großrudestedt, Triptis, Konditor-Innung für das Großherzogtum
Sachsen in Weimar, der Bäcker und Konditoren zu Stadtsulza,
1903 41