Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

194 
Ministerialbekanntmachung. 
[107| Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die „Augusta“, 
Allgemeine deutsche Invaliden= und Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in 
Berlin, mit Rücksicht auf den geringen Umfang ihrer Geschäfte im Großherzog= 
tum bis auf weiteres von der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten im Groß- 
herzogtum entbunden worden ist. 
Weimar, den 9. November 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[108!] Das 42. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter 
Nr. 2994 Verordunung, betr. das Ruderkommando, vom 18. Oktober 1903. 
„ 2995 Verordnung über das spätere Inkrafttreten von Vorschriften des 
Gesetzes, betr. weitere Abänderungen des Krankenversicherungs- 
gesetzes, vom 25. Mai 1903 (Reichs-Gesetzblatt S. 233) für die 
preußischen Kuappschaftskassen; vom 2. November 1903. 
Weimar. — Hof-Buchdrucderei.