Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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3. Wenn der Tag der Ehetrennung dem Anzeiger unbekannt ist: 
Weimar, den 20. Deæcember 1900. 
............... und zeigte an, daß in ihrer Gegenwart von 
der Wilhelmine Heichardt geborenen Töpel, evungelischer Religion, — Witwe des in Borli## ver- 
storbenen Schuhmuchers Karl Reichardt, — von ihrem Ehemann dem Sclahmacher Karl Reichardt, 
PKatkoleseher Religion, wohnhaft in Weimar, geschieden, — zu Weimar, am /zchmuren Descmber 
des Jahres tausend neunhundert . MNaclimittags um drei Uhr ein Mädchen 
geboren worden sei und daß das Kind die Vornamen Maria Anna erhalten habe. 
Der Tag der Auflösung der Ehe ist unbekannt. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben 
Laroline Müller. 
Der Standesbeamte. 
N. 
Anlage VI zu § 40 der Unterweisung. 
Muster zu Eintragungen über die Erteilung des Namens des Ehemannes 
an das uneheliche Kind der Frau. 
A. Im Heiratsregister, wenn die Erklärung bei der Eheschließung abgegeben wird (am Schlusse): 
Hierauf erklärte der Ehemann, daß er dem von seiner nunmehrigen Ehefrau am 75. Sep- 
tember 1898 geborenen Kinde Kart Wee Weiss seinen Namen erteile. Die Mutter 
und der miterschienene Vormund des Kindes, Kichard Wagner in Mellingen, haben zu 
dieser Erklärung ihre Einwilligung gegeben. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
(Unterschriften der Eheleute, der Zeugen und des Vormundes.) 
Der Standesbramte. 
N. 
B. An den Rand des Geburtsregisters, wenn die Erklärung nach der Eheschließung abge- 
geben wird: 
Moellingen, am 7. Jacl 1900. 
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach 
durch den unten genannten Vormund M'agne anerkannt, der Gerber 4l##erk Koseleder-
	        
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