Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Anlage XI. 
Aufgebotsverhandlung. 
(§§ 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 1. November 1903.) 
Beschluß 
des Standesbeamten 
vom tten 19 
1. Das Aufgebot wird angeordnet. 
Die Bekanntmachung desselben hat in de 
Gemeinde 
  
zu erfolgen. 
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden 
der vorstehend genannten Orte, ausschließlich 
des ersten um Bekanntmachung des Auf- 
gebots. 
3. Ev. nach 
wieder vorzulegen. 
  
Ausgehängt am 
Abgenommen am 
Bescheinigung der erfolgten Aufgebots- 
bekanntmachung in 
Eheschließung vollzogen am 
................... mittags»Uhr. 
Ber Standesbeamte. 
No.½ des Aufgebotsverzeichnisses. 
No des Heiratsregisters. 
............................... deuten 19 
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien: 
  
wohnhaft in 
  
  
der Persönlichkeit nach durch de . von Person 
bekannten 
............................................................. kannt 
und erklärte, doa.. beabsichtige, nit 
wohnhaft zu 
die Ehe einzugehen. 
Der unterzeichnete Standesbeamte legte d 
Erschienenen die in der Anlage des gegenwärtigen 
Protokolls abgedruckten Fragen1) insoweit, als solches 
erforderlich war, zur Beantwortung vor, d 
Erschienene aber beantwortete die vorgelegten Fragen 
in der beigeschriebenen Weise, unterzeichnete nach Vor- 
lesen genehmigend den Fragebogen und dieses Protokoll 
und überreichte folgende Schriftstücke: 2) 
1. Geburts= bezüglich Taufschein des Verlobten. 
2. Geburts= bezüglich Taufschein der Verlobten. 
10“
	        
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