— 73 —
Anlage XI.
Aufgebotsverhandlung.
(§§ 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 1. November 1903.)
Beschluß
des Standesbeamten
vom tten 19
1. Das Aufgebot wird angeordnet.
Die Bekanntmachung desselben hat in de
Gemeinde
zu erfolgen.
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden
der vorstehend genannten Orte, ausschließlich
des ersten um Bekanntmachung des Auf-
gebots.
3. Ev. nach
wieder vorzulegen.
Ausgehängt am
Abgenommen am
Bescheinigung der erfolgten Aufgebots-
bekanntmachung in
Eheschließung vollzogen am
................... mittags»Uhr.
Ber Standesbeamte.
No.½ des Aufgebotsverzeichnisses.
No des Heiratsregisters.
............................... deuten 19
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien:
wohnhaft in
der Persönlichkeit nach durch de . von Person
bekannten
............................................................. kannt
und erklärte, doa.. beabsichtige, nit
wohnhaft zu
die Ehe einzugehen.
Der unterzeichnete Standesbeamte legte d
Erschienenen die in der Anlage des gegenwärtigen
Protokolls abgedruckten Fragen1) insoweit, als solches
erforderlich war, zur Beantwortung vor, d
Erschienene aber beantwortete die vorgelegten Fragen
in der beigeschriebenen Weise, unterzeichnete nach Vor-
lesen genehmigend den Fragebogen und dieses Protokoll
und überreichte folgende Schriftstücke: 2)
1. Geburts= bezüglich Taufschein des Verlobten.
2. Geburts= bezüglich Taufschein der Verlobten.
10“