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Regierungsblaäatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
1 * .
Nunmer 4. Weimar. 13. Februar 1903.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Vereinbarung mit dem Senat der freien und Hansestadt Hamburg wegen
Gewährung gegenseitigen Beistandes bei der Vollstreckung von Entscheidungen und Verfügungen der Ver-
waltungsbehörden, Seite 11. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Anlegung von Dampfkesseln (Dampf-
kochkessel Standrohreinrichtungen), Seite 12. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in den Mitgliedern
des Gesellenausschusses der Handwerkskammer, Seite 12. — Ministerialbekanntmachung, betr. Entbindung
der Norddeutschen Feuerversicherungsgesellschaft zu Hamburg von der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten
im Großherzogtum, Seite 13. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichsgesetzblatt und dem Centralblatt für das
Deutsche Reich, Seite 13, 14.
Ministerialbekanntmachungen.
[10| 1. Auf Grund einer mit dem Senat der freien und Hansestadt Ham-
burg getroffenen Vereinbarung wegen Gewährung gegenseitigen Beistandes bei
der Vollstreckung von Eutscheidungen und Verfügungen der Verwaltungsbehörden
werden die zur Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege zuständigen Groß-
herzoglichen Behörden angewiesen, den an sie ergehenden Ersuchen der Ver-
waltungsbehörden der freien und Hansestadt Hamburg um Vollstreckung der
von ihnen erlassenen Entscheidungen auch außerhalb des Bereichs der reichs-
gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der Verordnung vom 19. März 1900,
Regierungsblatt Seite 289, zu entsprechen.
Weimar, am 3. Februar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
1903 4