Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Verzeichnis 
der 
im Bezirke. belegenen Betriebe, 
in welchen fremde Kinder beschäftigt werden. 
  
Erläuterungen. 
In Spalte 4 ist jedesmal die bei der letzten Revision vorgefundene Zahl 
der Kinder einzutragen. 
In Spalte 5 ist das Datum der nach § 10 des Gesetzes zu erstattenden 
Anzeigen und deren Aktennummer einzutragen. 
In Spalte 8 sind die wegen Zuwiderhandlungen rechtsgültig erkannten 
Strafen einzutragen.
	        
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