Nummer 6. Weimar.
Inhalt:
(1611.
1.
17
Zegierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
28. Februar 1903.
Ministerialbekanntmachung, betr. die Staatsverträge 1. zwischen Sachsen Weimar, Preußen und Sachsen-
Coburg--Gotha vom 3. Mai 1899 wegen Herstellung einer Eisenbahn von Treffurt nach Hörschel (Eisenach),
2. zwischen Sachsen-Weimar, Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg vom 23. April 1901
wegen Herstellung verschiedener Eisenbahnen und wegen Erwerbes der Feldabahn durch Preußen, Seite 17—
Ministerialbekanntmachung, betr. die in Nr. 29 der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten
Jahrgang 1902 veröffentlichte Bekanntmachung, Seite 30.
Ministerialbekanntmachungen.
Nachstehend werden die Staatsverträge
zwischen Sachsen-Weimar, Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha vom
3. Mai 1899 wegen Herstellung einer Eisenbahn von Treffurt nach
Hörschel (Eisenach) und
zwischen Sachsen-Weimar, Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-
Altenburg vom 23. April 1901 wegen Herstellung verschiedener Eisen-
bahnen und wegen Erwerbes der Feldabahn durch Preußen
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntuis gebracht, daß die Ratifikation der
gedachten Staatsverträge stattgefunden hat.
Weimar, den 14. Februar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
1903 6