Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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ctaatsvertrag 
zwischen Sachsen-Weimar, Preußen und Sachsen -Coburg-Gotha wegen 
Herstellung einer Eisenbahn von Treffurt nach Hörschel (Eisenach). 
Vom 3. Mai 1899. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar, Seine 
Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheit der Herzog 
von Sachsen-Coburg und Gotha haben zum Zwecke einer Vereinbarung über 
die Herstellung einer Eisenbahn von Treffurt nach Hörschel (Eisenach) zu Be- 
vollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar: 
Höchstihren Ministerial-Direktor IDr. Johannes Hunnius, 
Höchstihren Geheimen Negierungsrath LDr. Botho Freiherrn von 
Boineburg; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurath Balduin Wiesner; 
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg 
und Gotha: 
Höchstihren Landrath Dr. Zotho Dietzssch, 
Höchstihren Regierungs= und Baurath Berend Feddersen, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, eine Eisenbahn 
von Treffurt nach Hörschel (Eisenach) für eigene Rechnung auszuführen, 
sobald Sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird. 
Die Großherzoglich Sächsische und die Herzoglich Sachsen= Coburg- 
Gothaische Regierung gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau 
und Betrieb dieser Bahn innerhalb Ihrer Staatsgebiete.
	        
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