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Auf Grund von § 14 des Ausführungsgesetzes vom 5. April 1899 zum
Bürgerlichen Gesetzbuch haben wir diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 23. Februar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(21| II. Von der Direktion der Schweizerischen National-Versicherungs-Ge-
sellschaft zu Basel ist an Stelle des Oskar Tröge in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom 16. März 1899,
Regierungsblatt Seite 94) der Kaufmann Friedrich Borchers zu Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogtum ernannt worden.
Weimar, den 21. Februar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Krause.
([22!) Das 4. und 5. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter
Nr. 2923 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen
Staaten über die Behandlung des Zuckers; vom 5. März 1902.
„ 2924 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs; vom 17. Februar 1903.
„ 2925 Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee; vom 14. Februar 1903.
„ 2926 Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe; vom
18. Februar 1903.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.