Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

Der Handelskammer liegt ferner die Ausstellung von Ursprungs— 
zeugnissen und anderen dem Handelsverkehr dienenden Bescheini— 
gungen ob. 
Weimar, den 27. Februar 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[(27| II. Mit Beziehung auf die Bestimmung im § 33 des Ausführungs- 
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und 
. : 23. Juni 1880 * 
Unterdrückung von Viehseuchen vom —.Mor- 1604 wird von dem unter- 
zeichneten Staatsministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme 
der Pferde= und Rindviehbestände 
Donnerstag, der 2. April d. J. 
  
hierdurch bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 4. März 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.