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für Geschichte: Geheimer Hofrat DDr. Gelzer und
Geheimer Hofrat Dr. Lorenz,
für Geographie: Professor Dr. Dove,
für Mathematik: Professor Dr. Frege,
für angewandte Mathematik: Professor Rau,
für Physik: Geheimer Hofrat I)#r. Winkelmann,
für Chemie: Geheimer Hofrat Dr. Knorr,
für Mineralogie: Professor Dr. Linck,
für Botanik: Professor Dr. Stahl,
für Zoologie: Professor Dr. Haeckel,
für Philosophie und Pädagogik: Geheimer Hofrat Dr. Liebmann.
Weimar, den 2. März 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.
(131] II. Mit Höchster Genehmigung wird folgender mit den Hergoglichen
Regierungen von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg
und Gotha vereinbarter Nachtrag zur „Ordnung der Prüfung für das Lehramt an
höheren Schulen in den Sachsen-Ernestinischen Staaten vom 17. Jannar 1900“
(Regierungsblatt 1900 S. 79 ff.) bekanntgegeben:
§ 5 Ziffer 1 und 2 werden durch folgende Bestimmung ersetzt:
„1. Für die Zulassung zur Prüfung ist erforderlich, daß der Kandidat
das Reifezeugnis an einem deutschen Gymnasium, an einem deutschen Real-
gymnasium oder an einer preußischen oder als völlig gleichstehend anerkannten
außerpreußischen deutschen Oberrealschule erworben und darauf mindestens
6 Halbjahre an einer deutschen Staatsuniversität seinem Berufsstudium ord-
nungsmäßig obgelegen hat (§ 7, 2).“
Die Absätze 3 und 4 erhalten die Nummern 2 und 3.
88 17 und 18.
Nach „zu fordern“ ist in beiden 88 einzuschieben (vor a): „Daß sie