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Ministerialbekanntmachungen.
149] I. Der Hofglockengießermeister Franz Schilling in Apolda hat unter
dem Namen: „Franz und Ida Schilling-Stiftung“ zwecks Unterstützung von im
Dienste der Glockengießerei in Firma Karl Friedrich Ulrich zu Apolda invalid
oder sonst arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern eine mit zunächst 9000 „%
ausgestattete Stiftung errichtet, welche von einem aus 3 Personen (aus dem
Inhaber bezw. Mitinhaber der Firma als Vorsitzenden und aus 2 von diesem
zu berufenden Arbeitern der Firma) bestehenden Vorstande verwaltet wird.
Diese Stiftung ist auf Grund von § 14 des Ausführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden.
Weimar, den 20. Mai 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(50|] II. Unter Bezugnahme auf den Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar,
Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg wegen Herstellung ver-
schiedener Eisenbahnen und wegen Erwerbs der Feldabahn durch Preußen
vom 23. April 1901 (Regierungsblatt von 1903 Seite 17) wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau der Eisenbahn
von Gerstungen nach Hünfeld für die Teilstrecke Badelachen Landes-
grenze das Expropriationsrecht nach Maßgabe des Gesetzes vom
17. April 1889 zu verleihen und den Großherzoglichen Regierungsrat
Ilbr. jur. R. Heydenreich in Weimar zum Expropriationskommissar
zu ernennen gnädigst geruht haben, und
2. daß nach den genehmigten Bauplänen die gedachte Strecke die Fluren
Badelachen und Vacha durchziehen wird.
Weimar, den 28. Mai 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.