Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Daselbst, § 31. In der vorletzten Zeile ist für „ Koppelzeug“ zu setzen: 
Reserve an Koppelzeug 
Seite 147. Die Titelseite ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen. 
Seite 149. Dem Muster sind folgende neue Spalten nachzutragen: 
  
  
  
  
6. 
r- 
Bestimmung 
der letzten 
Vormusterung 
(durch den 
Gemeinde- 
vorstand vor 
der Musterung 
auszufülllen). 
Laufende Nummer. 
  
  
  
die Spalten „6“ und „7“ erhalten die Nummern 7 und 8. 
Daselbst. In der Schlußbescheinigung ist anstatt „Spalte 4 und 5“ zu setzen: 
Spalte 4, 5 und 7. 
Seite 156. Im Kopf der Spalte 3 ist statt „4 Jahre alten Pferde)“ zu setzen: 
der unter 4 Jahre 
alten Pferde) 
Seite 162. Als neue Anlage F. 1 ist das anliegende Muster einzufügen.
	        
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