Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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147) 
Derwaltungsbezirk Anlage A (zu §§ 5, 18 und 31, d#) 
  
  
Verzeichnis 
der Hn ·............. vorhandenen Pferde 
(Vorführungsliste) 
Musterungsjahr 19 
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses bescheinigt. 
Datum. Gemeindevorstand. 
  
*) Der Titel für die Zugangs-Nachweisung (§5 18 und 31, d#) heißt: 
Verzeichnis 
der seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde 
Musterungsjahr 19 
Anmerkungen: 
J. 
H 
Die Spalten 1, 2, 3, 6 und 8 sind vom Gemeindevorstand, die Spalten 4, 5 und 7 von dem Kom- 
missar oder unter dessen Verantwortung auszufiillen. 
. Farbe und Abzeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wiederzuerkennen sind. 
Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denselben als „vortber- 
gehend kriegsunbrauchbar“ bezeichneten Pferde sind vorzuflhren. 
Nach Eingang der Auszüge seitens der Bezirksdirektoren (§ 13) sind die vom Gemeindevorstand zur 
Aushebung im Mobilmachungsfall bestimmten Pferde umseitig durch Unterstreichen kenntlich zu machen 
(§J 18). 
5. In dem „Zugangs-Verzeichnis“ kommen die Spalten 6 und 7 in Fortfall und die Spalten 8 und 9 
erhalten die Nummern „6“ und „7“.
	        
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