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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
— Weimo28-J7907
JInhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes, Seite 137.
Ministerialbekanntmachung
vom 13. Juli 1904#,
betreffend die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes.
I79] Zufolge einer mit der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Erfurt getroffenen
Ubereinkunft werden behufs anderweiter Feststellung einer Pauschsumme
a) für Porto= und Gebührenbeträge auf portopflichtige Sendungen, die
von Großherzoglichen Staatsbehörden und den einzelnen, solche Behörden
vertretenden Beamten frankiert abgesendet werden, und
b) für das aus der Großherzoglichen Staatskasse zu zahlende Bestellgeld
in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 30. November d. J.
erneute Ermittelungen vorgenommen werden.
Die näheren Bestimmungen über die Vornahme von Ermittelungen behufs
anderweiter Feststellung einer Pauschsumme für Porto= und Gebührenbeträge
werden denjenigen Großherzoglichen Staatsbehörden und Beamten, die in das
Porto= und Gebühren-Ablösungsverhältnis eingeschlossen werden sollen, von
den zuständigen Ministerialdepartements besonders zur Kenntnis gebracht werden.
Dagegen wird zur Nachricht und Beachtung für die beteiligten Behörden und
Beamten hierdurch bekannt gemacht, daß die Ubereinkunft mit der Kaiserlichen
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