Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Regierungsblatt 
  
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
— Weimo28-J7907 
  
  
  
  
  
JInhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes, Seite 137. 
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 13. Juli 1904#, 
betreffend die anderweite Ablösung des Postbestellgeldes. 
I79] Zufolge einer mit der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Erfurt getroffenen 
Ubereinkunft werden behufs anderweiter Feststellung einer Pauschsumme 
a) für Porto= und Gebührenbeträge auf portopflichtige Sendungen, die 
von Großherzoglichen Staatsbehörden und den einzelnen, solche Behörden 
vertretenden Beamten frankiert abgesendet werden, und 
b) für das aus der Großherzoglichen Staatskasse zu zahlende Bestellgeld 
in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 30. November d. J. 
erneute Ermittelungen vorgenommen werden. 
Die näheren Bestimmungen über die Vornahme von Ermittelungen behufs 
anderweiter Feststellung einer Pauschsumme für Porto= und Gebührenbeträge 
werden denjenigen Großherzoglichen Staatsbehörden und Beamten, die in das 
Porto= und Gebühren-Ablösungsverhältnis eingeschlossen werden sollen, von 
den zuständigen Ministerialdepartements besonders zur Kenntnis gebracht werden. 
Dagegen wird zur Nachricht und Beachtung für die beteiligten Behörden und 
Beamten hierdurch bekannt gemacht, daß die Ubereinkunft mit der Kaiserlichen 
1904 25
	        
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