Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Ministerialbekanntmachung. 
[84] Dem landwirtschaftlichen Verein in Frauenprießnitz ist in Gemäßheit des 
8 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des 8 10 des Ausführungsgesetzes 
zu demselben die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 26. Juli 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[85] Das 34., 35., 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 3067 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes vom 25. Fe- 
bruar 1876 über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Vieh- 
beförderung auf Eisenbahnen; vom 16. Juli 1904. 
3068 Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Bestimmungen über 
die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei der Beförderung von 
lebendem Geflügel auf Eisenbahnen vom 2. Februar 1899; vom 
17. Juli 1904. 
3069 Gesetz, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter- 
suchungshaft; vom 14. Juli 1904. 
3070 Verordnung über die teilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. 
die Bekämpfung der Reblaus; vom 24. Juli 1904. 
3071 Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Befestigungsanlagen 
von Posen und ihrer Rayons; vom 2. August 1904. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 33: 
S. 271 Bekanntmachung, betr. die Einlaß- und Untersuchungsstellen für 
das in das Zollinland eingehende Fleisch. 
„ 273 Anderungen und Ergänzungen der Schaumweinsteuer-Ausführungs- 
bestimmungen; — Auderungen von Ausführungsbestimmungen 
zum Salzsteuergesetze. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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