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Ministerialbekanntmachung.
[84] Dem landwirtschaftlichen Verein in Frauenprießnitz ist in Gemäßheit des
8 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des 8 10 des Ausführungsgesetzes
zu demselben die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 26. Juli 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[85] Das 34., 35., 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
Nr. 3067 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes vom 25. Fe-
bruar 1876 über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Vieh-
beförderung auf Eisenbahnen; vom 16. Juli 1904.
3068 Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Bestimmungen über
die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei der Beförderung von
lebendem Geflügel auf Eisenbahnen vom 2. Februar 1899; vom
17. Juli 1904.
3069 Gesetz, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter-
suchungshaft; vom 14. Juli 1904.
3070 Verordnung über die teilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr.
die Bekämpfung der Reblaus; vom 24. Juli 1904.
3071 Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Befestigungsanlagen
von Posen und ihrer Rayons; vom 2. August 1904.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 33:
S. 271 Bekanntmachung, betr. die Einlaß- und Untersuchungsstellen für
das in das Zollinland eingehende Fleisch.
„ 273 Anderungen und Ergänzungen der Schaumweinsteuer-Ausführungs-
bestimmungen; — Auderungen von Ausführungsbestimmungen
zum Salzsteuergesetze.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.