Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 1. Weimar. 27 Januar 1904.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. das Aufgeben der Rechte der juristischen Persönlichkeit seitens der Pensions-
anstalt des Großherzoglichen Hoftheaters zu Weimar, Seite 1. — Ministerialbekanntmachung, betr. die
Naturalleistungen flr die bewaffnete Macht im Frieden, Seite 1. — Ministerialbekanntmachung, betr. den
II. Nachtrag zu dem Statut der städtischen Sparkasse zu Geisa, Seite 2. — Ministerialbekanntmachung,
betr. die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Deutschen Künstlerbund in Weimar, Seite 3. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. Ausscheidung des Gemeindebezirks Tröbsdorf aus dem Standesamtsbezirk Gaberndorf
und des Gemeindebezirks Ulla aus dem Standesamtsbezirk Nohra und Errichtung eines Standesamts für
die zwei Gemeindebezirke mit dem Sitze in Ulla, Seite 3. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Errichtung
einer Meisterprllfungskommission für Bäcker für den IV. Verwaltungsbezirk in Vacha, Seite 3. — Inhalts-
verzeichnis aus dem Reichs. Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 4.
Ministerialbekanntmachungen.
(1) I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
hat die Pensionsanstalt des Großherzoglichen Hoftheaters hier die ihr unter
dem 10. März 1898 verliehenen Rechte der juristischen Persönlichkeit auf-
gegeben.
Weimar, den 5. Jannuar 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses.
Rothe.
(2) II. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17 Dezember 1903
im Centralblatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vorschriften in
§ 4, § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
1904 v