Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

3 
I4| IV. Dem Deutschen Künstlerbund in Weimar ist gemäß § 22 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs, § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 
die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 16. Januar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
15)] V. Vom 1. April 1904 ab wird der Gemeindebezirk Tröbsdorf aus dem 
Standesamtsbezirk Gaberndorf und der Gemeindebezirk Ulla aus dem Standes- 
amtsbezirk Nohra ausgeschieden und für die genannten Gemeindezirke ein be- 
sonderes Standesamt mit dem Sitze in Ulla errichtet. 
Weimar, den 18. Januar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
[6] VI. Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 — 
Regierungsblatt Seite 21 — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 
daß für den IV. Verwaltungsbezirk eine Meisterprüfungskommission für Bäcker 
in Vacha errichtet worden ist. 
Vorsitzender der Kommission ist der Hofbäckermeister C. Meffert in Eisenach. 
Die Tätigkeit der bisherigen Meisterprüfungskommission für Bäcker in 
Eisenach hat sich künftig nur auf den III. Verwaltungsbezirk zu erstrecken. 
Weimar, den 22. Januar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Junern. 
v. Wurmb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.