Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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C. 
Bauerlaubnisschein 
für 
  
Zeichnungen — unter folgenden Bedingungen — hiermit erteilt. 
(Eine Seite frei.) 
, am 190 
Der Gemeindevorstand. 
Die Zeichnungen sind von mir geprüft worden. 
Den baupolizeilichen Vorschriften ist — bei Erfüllung der gestellten Be- 
dingungen — überall genügt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
D. 
Bei drnrnooo vorgenommenen Besichtigung 
der Gebäude in der Gemeindeen — 
sind folgende bauliche Mängel festgestellt worden, deren Beseitigung anzuordnen ist. 
Sezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Frist 
eAfde. des Eigentümer. des der anzuordnenden für die Bemerkungen. 
Nr.Gebäudes. Mangels. Maßnahmen. BBecseitigung. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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