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Zeitraum sich diese verteilen, beizufügen. Ferner ist anzugeben, ob in der Nachbarschaft
ähnliche Krankheiten aufgetaucht sind, neugekaufte Tiere eingeführt oder alte Tiere von
Ausstellungen krank zurückgekommen sind. Diese Angaben sind tunlichst durch den Bezirks-
tierarzt zu machen.
b) Bei der Einsendung von Geflügelkadavern ist stets der Postweg zu wählen, in dringenden
Fällen, namentlich wenn bei großer Hitze Zersetzung der Kadaver droht, ist Sendung durch
„Eilboten“ notwendig.
c) Die Kadaver sind möglichst kurze Zeit nach dem Tode in ein mit Karbolwasser (Kreolin-
wasser) getränktes Stück Zeug einzuschlagen und dann in eine Holzkiste zu verpacken. Die
Zwischenräume sind im Sommer mit Grünzeug (Nußblätter !), im Winter mit Heu, Stroh,
Holzwolle oder ähnlichem auszustopfen. Ein Verpacken in Spanschachteln, ein Einnähen
in Säcke 2c. ist wegen der Gefahr der Weiterverbreitung der Krankheit unzulässig.
d) Es ist für die Seuchenfeststellung wichtig, zur Untersuchung nicht nur einen einzigen sondern
mehrere Kadaver zur Verfügung zu haben. Wo es daher irgend angängig ist, sind 2—3
Kadaver einzusenden.
Die Kosten für eine bakteriologische Untersuchung bei vermuteter Geflügelcholera (Sektion
und Anlage der Kulturen) betragen zwei Mark, oder wenn zur Stellung der Diagnose die Impfung
einer Taube sich nötig macht, drei Mark.
Der Landesverein für Geflügelzucht hat sich bereit erklärt, die vorstehend bezeichneten Kosten
in allen denjenigen Fällen zu tragen, in welchen das Geflügel eines dem Landesverein bezw. seinen
Zweigvereinen angehörigen Geflügelbesitzers vom Seuchenverdacht getroffen wird. Der Geflügel-
besitzer wird in solchem Falle die ihm erwachsenen Kosten dem Landesverein für Geflügelzucht zu
liquidieren haben.
Ministerialbekanntmachung.
(133] Am 1. April d. J. ist die bisherige Betriebsinspektion Gotha ! von
Gotha nach Eisenach verlegt worden und hat die Bezeichnung „Betriebs-
inspektion Eisenach“ erhalten. Sie umfaßt die Eisenbahnstrecken Fröttstädt
(ausschließlich) — Bebra, Eisenach — Salzungen (einschließlich), Gerstungen —
Heringen, sowie die Feldabahn, deren Eigentum und Betrieb mit dem 1. April
d. J. auf den Preußischen Staat übergegangen ist.
Weimar, den 6. April 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.