Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

66 
43 Verordnung vom 1. Mai 190|, betr. die Abänderung des § 10 des Statuts der Pensions- 
anstalt für die Witwen und Waisen der Schullehrer im Großherzogtum Sachsen, vom 
19. Dezember 1884. 
Wir 
Wilhelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
haben zu der nachstehenden anderweiten Fassung des § 10 des Statuts der 
Pensionsanstalt für die Witwen und Waisen der Schullehrer im Großherzogtum 
Sachsen vom 19. Dezember 1884 Unsere landesfürstliche Bestätigung erteilt: 
8 10. 
Beginn und Aufhören der Pension. 
Der Bezug der in 89 bestimmten Pensionsbeträge beginnt mit dem 
Anfang des vierten auf den Sterbetag folgenden Kalendermonats und endet 
mit dem Ablauf desjenigen Monats, in dem die Witwe verstorben ist, oder 
die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder eine der in 8 15 unter 
1 bis 3 gedachten Tatsachen eingetreten ist. 
Bis zum Beginn des Pensionsbezuges erhalten die pensionsberechtigten 
Hinterbliebenen den vollen Betrag des von dem verstorbenen Lehrer zu- 
letzt bezogenen pensionsfähigen Diensteinkommens oder Wartegeldes oder 
Ruhegehaltes, und zwar, soweit er ihnen nicht schon für die Dauer der 
vierwöchigen Gnadenzeit nach Maßgabe der hierüber bestehenden Vorschriften 
aus anderen Mitteln gewährt wird, aus der Kasse der Pensionsanstalt. 
Dieser Bezug steht der Pension gleich. 
Als Zeitpunkt, mit welchem die obenstehenden Vorschriften in Kraft treten, 
bestimmen Wir den 1. Januar 1905. Wir ermächtigen jedoch Unser Staats- 
ministerium, den Hinterbliebenen eines in der Zeit vom 1. Oktober bis zum
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.