Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

  
Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
  
  
Nummer 13. Weimar. 19. Mai 1904. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betressend Anordnung von Trauervorschriften infolge Hinscheidens Ihrer König- 
lichen Hoheit der verwitweten Frau Erbgroßherzogin, Seite 69. 
  
Ministerialbekanntmachung. 
[47] Für die infolge des tiefschmerzlichen Hinscheidens Ihrer Königlichen Hoheit 
der verwitweten Frau Erbgroßherzogin anzulegende Trauer wird unbeschadet der 
für den Großherzoglichen Hof von dem Großherzoglichen Hofmarschallamt zu 
erlassenden Traueransage und unbeschadet dessen, was Großherzogliche Unter- 
tanen in dieser Hinsicht aus eigenem Antrieb tun mögen, hierdurch folgendes 
angeordnet: 
I. Alle öffentlichen Lustbarkeiten, Aufführungen, Schaustellungen und Musik, 
mit Ausnahme von Kirchenmusik, sind von heute bis zum Tage der Bei- 
setzung der irdischen Uberreste Ihrer Königlichen Hoheit, Sonnabend, den 
21. Mai d. J. einschließlich, untersagt. 
II. Alle Großherzoglichen Staatsdiener haben drei Wochen lang, also bis Mitt- 
woch, den 8. Juni d. J. einschließlich, einen schwarzen Flor um den linken 
Oberarm und den Hut zu tragen. 
III. Das Großherzogliche Staatsministerium, die kollegialisch organisierten Staats- 
behörden und die Bezirksdirektoren haben zu allen Ausfertigungen, die 
Landesuniversität Jena, das Oberlandesgericht und der Oberstaatsanwalt 
daselbst, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft zu Gera, sowie der 
1904 14
	        
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