Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Nähere Bestimmung darüber, ob mehrere und wie viele Sohlen auf einem 
Grundrisse dargestellt werden dürfen, bleiben für den Einzelfall vorbehalten. 
Wird bei mächtigen Lagerstätten der zwischen zwei Tiefbausohlen liegende 
Teil der Lagerstätte mit Teilsohlen in einzelnen Abteilungen abgebaut, so gilt 
für die Teilsohlen das oben für die Hauptsohlen bestimmte. 
Bei dem Bergbau auf mehreren übereinander gelagerten Flözen ist für 
jedes Flöz ein besonderer Grundriß anzulegen. Es kann darauf von den 
Bauen in den benachbarten Flözen soviel in punktierten Linien angegeben werden, 
wie erforderlich erscheint. Das nächst höhere Flöz ist in schwarzer, das nächst 
tiefere in blauer Farbe anzudeuten. 
Wird ein mächtiges Flöz in mehrere Abteilungen (Etagen) unterirdisch 
abgebaut, so entscheidet das Bergamt, ob alle Abteilungen auf einem Grund— 
risse dargestellt werden können oder nicht. 
d) Saigerrisse. 
§ 34. 
Den grundrißlichen Darstellungen der Grubenbaue sind Längssaigerrisse 
und, wo es die Deutlichkeit oder das leichtere Verständnis erfordert, auch 
Quersaigerrisse (Kreuzrisse) beizufügen. Erstere müssen alle in dem zugehörigen 
Grundrisse angegebenen Bohrlöcher, Schächte, Querschläge, Hauptstrecken, Ab- 
sinken, die wichtigsten Abbaustrecken, die auf der Tagesoberfläche befindlichen 
Höhepunkte usw. enthalten. 
Die Normalhorizontale oder eine mit dieser in einem gewissen abgerundeten 
und beizuschreibenden Abstande gezogene Parallele ist in der Regel dem unteren 
Rande des Blattes parallel zu legen. 
Die entsprechenden Punkte und Gegenstände der Grund= und Saigerrisse 
sind in beiden Darstellungen mit denselben Zeichen und mit denselben Farben 
zu versehen. 
Bei dem Gangbergbau und da, wo auf dem Grundrisse kein geeigneter Platz 
für die Saigerrisse ist, sind für sie besondere, genau anstoßende Platten anzulegen. 
Die Saigerrisse des Gangbergbaues stellen zugleich den Abbau dar. Sie 
sind auf Ebenen zu projizieren, die dem Gangstreichen — erforderlichen Falles 
in gebrochenen Linien — folgen. 
Für jedes vom Hauptgange ablaufende Trumm, auf dem Abbau umgeht, 
ist ein besonderer Saigerriß auf einer ihm eigenen Projektionsebene anzulegen. 
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