Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

415 
Regierungsblatt 
  
  
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 44 Weinar 31 1006. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Vereinigung der neugebildeten Gemeinde Bad- Sulza und der Gemeinde 
Sonnendorf zu einem Friedensrichterbezirk, Seite 415. — Ministerialbekanntmachung, betr. Umänderung der 
Bezeichnung Standesamt Sulza in Standesamt Bad-Sulza, Seite 415. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
die Arzneitaxe, Seite 416. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das 
Deutsche Reich, Seite 416. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
(142) I. Der Bezirk der neugebildeten Gemeinde Bad-Sulza und der Bezirk 
der Gemeinde Sonnendorf sind vom 1. Jannar 1907 an zu einem Friedens- 
richterbezirk vereinigt. 
Der Gemeindebezirk Bergsulza, bisher mit dem Gemeindebezirk Dorfsulza 
zu einem Friedensrichterbezirk vereinigt, bildet von dem genannten Zeitpunkt 
an einen Friedensrichterbezirk für sich. 
Weimar, den 27. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
(143) II. Das Standesamt Sulza erhält mit dem 1. Jannar 1907 die Be- 
zeichnung Standesamt Bad-Sulza. Der Bezirk des Standesamts umfaßt von 
dem genannten Zeitpunkt an den Bezirk der neugebildeten Gemeinde Bad-Sulza 
und, wie bisher, die Gemeindebezirke von Sonnendorf, Bergsulza und Lachstedt. 
Weimar, den 27. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
1906 71
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.