Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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[144]  III.  Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1905
—  Seite  289  des  Regierungsblattes  von  1905  —  die  Arzneitaxe  betreffend,
wird  folgendes  verordnet:

Die  im  Verlage  der  Weidmann'schen  Buchhandlung  in  Berlin,  S.W.  12,
Zimmerstraße  94  erschienene  amtliche  Ausgabe  der  „Deutschen  Arzneitaxe
1907“  wird  für  die  Apotheker  des  Großherzogtums  bis  auf  weiteres  als  bindende
  Norm  eingeführt.

Weimar,  den  19.  Dezember  1906.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.

(145]  Das  50.,  51.  und  52.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter

Nr.  3280  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  Internationalen  Übereinkommen  über
den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  11.  Dezbr.  1906.

3281  Niederlassungsvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  den  Niederlanden.
  Vom  17.  Dezember  1904.

3282  Bekanntmachung,  betr.  die  Ratifikation  des  Niederlassungsvertrags
zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  den  Niederlanden  vom  17.  Dezember
  1904  und  den  Austausch  der  Ratifikationsurkunden,  sowie
eine  zur  Ausführung  des  Vertrags  am  29.  Oktober  1906  zwischen
beiden  Teilen  getroffene  Verständigung.  Vom  6.  Dezbr.  1906.

3283  Gesetz  zur  Ausführung  der  Generalakte  der  Internationalen  Konferenz
von  Algeciras  vom  7.  April  1906.

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Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  der  Nummer  72:

S.  1348  Abänderung  und  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  Reichsbeamten
zur  Verordnung  über  die  Tagegelder,  Fuhrkosten  usw.

1351  Erscheinen  der  deutschen  Arzneitaxe  1907.

1351  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  für  rohen  Kaffee.

1352  Veränderungen  in  den  Abfertigungsbefugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.


 

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.