Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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[44] Das 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3229 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und 
Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbe- 
ausstellung; vom 12. April 1906. 
3230 Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der 
Braunschweigischen Bank zu Braunschweig; vom 14. April 1906. 
3231 Bekanntmachung, betr. den Anteil der Reichsbank an dem Gesamt- 
betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; vom 14. April 1906. 
3232 Bekanntmachung, betr. den Gerichtsstand für Deutsche, die keinem 
Bundesstaat angehören; vom 21. April 1906. 
3233 Bekanntmachung, betr. den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in 
Berlin und Charlottenburg; vom 21. April 1906. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 23 
und 24: 
S. 536 Veredelungsordnung. » 
„ 542 Bekanntmachungen, betr. Ubertragung der Fabrikation genehmigter 
Elektrizitätszählersysteme auf eine andere Firma und Zulassung von 
zwei neuen Zählerformen. 
546 Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der im Deut- 
schen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen. 
1 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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