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[44] Das 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3229 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbe-
ausstellung; vom 12. April 1906.
3230 Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der
Braunschweigischen Bank zu Braunschweig; vom 14. April 1906.
3231 Bekanntmachung, betr. den Anteil der Reichsbank an dem Gesamt-
betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; vom 14. April 1906.
3232 Bekanntmachung, betr. den Gerichtsstand für Deutsche, die keinem
Bundesstaat angehören; vom 21. April 1906.
3233 Bekanntmachung, betr. den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in
Berlin und Charlottenburg; vom 21. April 1906.
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 23
und 24:
S. 536 Veredelungsordnung. »
„ 542 Bekanntmachungen, betr. Ubertragung der Fabrikation genehmigter
Elektrizitätszählersysteme auf eine andere Firma und Zulassung von
zwei neuen Zählerformen.
546 Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der im Deut-
schen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen.
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.