Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Beschaffenheit der Nägel, Ouerdurchmesser der Schultern und Hüften, bei 
Knaben die Beschaffenheit des Hodensackes und die Lage der Hoden, bei 
Mädchen die Beschaffenheit der äußeren Geschlechtsteile. 
Endlich ist noch zu ermitteln, ob und in welcher Ausdehnung in der 
unteren Epiphyse des Oberschenkels ein Knochenkern vorhanden ist. Zu diesem 
Behufe wird das Kniegelenk durch einen unterhalb der Kniescheibe verlaufenden 
Querschnitt geöffnet, die Extremität im Gelenke stark gebeugt und die Knie— 
scheibe durch seitliche Längsschnitte abpräpariert und nach oben hin zurück— 
geschlagen. Alsdann werden dünne Knorpelschichten von der Gelenkfläche 
des Oberschenkels aus schaftwärts so lange abgetragen, bis man an den 
Schaft gelangt; der größte Durchmesser des Knochenkerns wird nach Millimetern 
gemessen. 
Ergibt sich aus der Beschaffenheit der Frucht, daß sie vor Vollendung 
der dreißigsten Woche geboren ist, so kann von der Leichenöffnung Abstand 
genommen werden, wenn sie nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird. 
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Ermittelung stattgehabter Atmung. 
Ist anzunehmen, daß das Kind nach der dreißigsten Woche geboren 
worden ist, so muß zweitens untersucht werden, ob es in oder nach der 
Geburt geatmet hat. Es ist deshalb die Atemprobe in nachstehender Reihen— 
folge anzustellen: 
a) Schon nach Offnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfells 
zu ermitteln; deshalb ist bei Neugeborenen stets die Bauchhöhle 
zuerst und für sich, und dann erst die Brust= und Kopfhöhle zu 
öffnen. 
b) Vor Offnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins 
einfach zu unterbinden. 
c) Demnächst ist die Brusthöbhle zu öffnen und die Ausdehnung und die 
von derselben abhängige Lage der Lungen (letztere namentlich in Be- 
ziehung zum Herzbentel), sowie die Farbe und Konsistenz der Lungen 
zu ermitteln. 
  
*) Jedoch soll keineswegs die Sektion der Organe der Bauchhöhle vor der Offnung und Unter- 
suchung der Brusthöhle veranstaltet werden. 
1906 26
	        
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