Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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p) Bei negativem oder zweifelhaftem Resultat der Lungenprobe kann die 
Magendarmprobe ergänzend herangezogen werden. Zu ihrer Ausführung 
ist bei der Herausnahme der Halsorgane die Speiseröhre am unteren 
Ende einfach, vor Herausnahme des Magens der Zwölffingerdarm im 
oberen Abschnitte doppelt zu unterbinden. Der herausgenommene Magen 
ist wie die Lungen auf Schwimmfähigkeit zu prüfen und darauf unter 
Wasser zu eröffnen. Ebenso wird nachher der gesamte Darm, nach- 
dem er oberhalb des Mastdarms nochmals unterbunden und dann in 
der üblichen Weise herausgenommen worden ist, auf Wasser gelegt 
und festgestellt, ob und welche Teile schwimmfähig sind. 
Bei der Offnung der Kopfhöhle von Neugeborenen darf die äußere Bein- 
haut nicht sofort mit den übrigen weichen Bedeckungen abgezogen werden, da- 
mit eine etwa vorhandene Kopfblutgeschwulst nicht übersehen wird. Vor der 
Durchtrennung der Schädelkapsel muß die Verschieblichkeit der Kopfknochen 
geprüft werden. Die Durchtrennung der Kopfknochen geschieht mittels einer 
starken Schere im größten Umfange des Schädels, entweder sofort oder nach- 
dem der Längsblutleiter von außen her eröffnet und durch Durchschneiden der 
Nähte und Auseinanderbiegen der Knochen ein Einblick in die Schädelhöhle 
genommen wurde. 
8 24. 
Sonstige Untersuchungen. 
Schließlich wird den Arzten zur Pflicht gemacht, auch alle in dem Vor- 
hergehenden nicht namentlich angeführten Organe wie die großen Gefäße, die 
Gelenke und Knochen der Glieder, falls an denselben Verletzungen oder sonstige 
Regelwidrigkeiten erwartet werden können, zu untersuchen, erforderlichenfalls 
durch Freilegen und Aufsägen der Knochen in verschiedenen Richtungen. 
Besonders ist auch, wo es sich um eine unbekannte Leiche handelt, die 
Beschaffenheit des Skeletts (Länge der Knochen, Naht= und Knorpelverknöcherung) 
zu berücksichtigen, um so Anhaltspunkte für das Alter und die Größe und damit 
für die Identität der unbekannten Person zu gewinnen. 
Dies gilt auch von zerstückelten Leichen. Im übrigen ist in solchen Fällen 
die Untersuchung der einzelnen Stücke der Reihe nach und möglichst im An- 
schluß an die allgemeine Untersuchungsmethode vorzunehmen. 
26“
	        
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