Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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für Sachsen-Coburg-Gotha: 
der Staatsrat Theodor Hierling, 
für Anhalt: 
der Geheime Oberregierungsrat Ernst Laue, 
für Schwarzburg-Sondershausen: 
der Staatsrat Theodor Bauer, 
für Schwarzburg-Rudolstadt: 
der Geheime Staatsrat Dr. Otto Körbitz, 
für Reuß älterer Linie: 
der Geheime Regierungsrat Alfred Cammann, 
für Schaumburg-Lippe: 
der Staatsrat Gotthard von Campe, 
für Lippe: 
der Geheime Regierungsrat Eduard Pustkuchen 
unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen: 
Artikel 1. 
Hessisch-Thüringische Staaten im Sinne dieses Staat svertrags sind die 
bei der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten, nämlich die 
Großherzogtümer Hessen und Sachsen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha und Anhalt sowie die Fürstentümer 
Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie, 
Schaumburg-Lippe und Lippe. 
Die Großherzoglich Hessische Regierung vertritt die Hessisch-Thüringischen 
Staaten der Königlich Preußischen Regierung gegenüber in allen die Auslegung 
und Ausführung dieses Vertrags betreffenden Angelegenheiten. Diese Bestim- 
mung findet jedoch keine Anwendung auf Fragen, welche lediglich die Interessen 
eines einzelnen Vertragsstaats berühren, insbesondere auf Verhandlungen wegen 
der Zulassung von Lotterien der im Artikel 5 bezeichneten Art und über An- 
nahme und Entlassung von Lotterie-Einnehmern. Über derartige Fragen ist 
von der beteiligten Landesregierung unmittelbar mit der zuständigen Königlich 
Preußischen Behörde zu verhandeln. 
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