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in einer einzigen Ausfertigung, die im Archive der Großherzoglich Sächsischen
Regierung hinterlegt bleiben soll, und wovon beglaubigte Abschriften durch diese
den Vertragsstaaten übergeben werden sollen.
gez. Georg Strutz. (L.S.) gez. Carl Halle. (L.S.)
„ Georg Plehn. (L.8.) „ Ludwig Ewald. (L..)
„ Ferdinand Rohde. (L.S.) „ Johannes Hunnius. (I...)
„ Rudolf v. Ziller. (L.S.) „ Kurt Stöhr. (L.S.)
„ Theodor Hierling. (IL.S.) „ Ernst Laue. (L.8S.)
Theodor Baner. (L.S.) „ Otto Körbitz. (L.S.)
Alfred Cammann. (L.S.) „ Gotthard v. Campe. (I.S.)
gez. Ednard Pustkuchen. (I..S.)
Schlußprotokoll
zum Staatsvertrage vom 17. Juni 1905.
Die unterzeichneten Kommissare waren heute zusammengetreten, um zum
Abschluß und zur Vollziehung des wegen Regelung der Lotterieverhältnisse
zwischen dem Königreiche Preußen einerseits und den Großherzogtümern Hessen
und Sachsen, den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg-Gotha und Anhalt, sowie den Fürstentümern Schwarzburg-
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Schaumburg-
Lippe und Lippe andererseits vereinbarten Staatsvertrags zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende mit den
Vereinbarungen des Vertrags selbst gleich verbindliche Erklärungen aufgenommen
worden:
J.
Alle Bestimmungen des Vertrags gelten nicht nur für die derzeitige Königlich
Preußische Klassenlotterie, sondern auch für alle während der Dauer des Ver—
trags von der Königlich Preußischen Regierung etwa zum Ersatz oder infolge
gänzlicher oder teilweiser Umgestaltung der Königlich Preußischen Klassenlotterie
für Rechnung ihrer Staatskasse noch veranstalteten Geldlotterien.