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soll, und wovon beglaubigte Abschriften durch diese den Vertragsstaaten über—
geben werden sollen.
gez. Georg Strutz. gez. Carl Halle. gez. Georg Plehn.
gez. Ludwig Ewald. gez. Ferdinand Rohde.
„ Johannes Hunnius. „ Rudolf v. Ziller.
„ Kurt Stöhr. „ Theodor Hierling.
„ Ernst Laue. „ Theodor Bauer.
„ Otto Körbitz. „ Alfred Cammann.
„ Gotthard v. Campe. „ Eduard Pustkuchen.
Zum Zwecke des Abschlusses einer zusützlichen Nereinbarung zu dem
Staatsvertrage vom 15. März 1902 über
die Nereinigung der Grohherzoglich Fessischen Kandeslotterie
und der Thüringisch-Auhaltischen Staatslotterie
haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Nhein:
Allerhöchstihren Ministerialrat Ludwig Ewald,
Allerhöchstihren Geheimen Oberfinanzrat Dr. Ferdinand Rohde;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Staatsrat Dr. Johannes Hunnius;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Allerhöchstihren Staatsminister Rudolf Freiherrn von Ziller;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Allerhöchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Kurt Stöhr;
Seine Durchlaucht der Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg als Regierungs-
verweser in den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha:
Allerhöchstihren Staatsrat Theodor Hierling;
Seine Hoheit der Herzog von Anhalt:
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrat Erust Laue;