Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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im 87 »Postkarten« im Abs. vi, 
» 88 »Drucksachen« " XIll, 
» 89 »Geschäftspapieres» » 1v, 
» 8 10 »Warenproben« » » M, 
» 811 »Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben« 
im Abs. 11. 
3. Im 88 »Drucksachen« ist im Abs. xvn zu setzen statt »i. Pf.«: 13 Pf. 
4. Im § 9 „Geschäftspapieres ist unter vl als erster Satz nachzutragen: 
Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht mit verschiedenen 
Adressen versehen sein. 
5. a) Statt der Überschrift des § 37 = Gebühren für Postsendungen im Orts= und Nach- 
barortsverkehre# ist zu setzen: 
Gebühren für Briefe im Orts= und Nachbarortsverkehr 
b) Der Abs. 1 dieses §8 (37) erhält nachstehende Fassung: 
Für Ortsbriefe (an Empfänger im Orts= oder Landbestellbezirke des Aufgabe-Postorts) 
werden erhoben: 
im Frankierungsfalle...w 5 Pff., 
im Nichtfrankierungsfalll .. . 10Pf. 
c) Im Abs. u desselben § (37) ist i in der ersten zeile das Wort Postsendungene 
durch „Briefe“ zu ersetzen. 
d) Der Abs. w desselben § (37) erhält folgenden Wortlaut: 
Bei unzureichend frankierten Briefen wird die Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des 
Betrags der verwendeten Postwertzeichen berechnet. 
6. Im § 39 „An wen die Bestellung geschehen muß" erhält der letzte Satz des Abs. m 
(Anderung vom 8. April 1901) folgenden Wortlaut: 
Ist ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlaßpfleger oder Nachlaßverwalter ernannt worden, so 
sind die Sendungen an diesen auszuhändigen. 
7. a) Im § 44 Nachsendung der Postsendungen ist im Abfs. #der letzte Satz (Anderung 
vom 12. Dezember 1901) zu streichen. 
b) In demselben § (44) ist in dem letzten Satze des Abs. 1v das Wort Brief- 
sendungen durch „ Briefe“ zu ersetzen. 
8. Im § 46 Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Aufgabeort" ist in dem letzten 
Satze des Abs. 1 das Wort? Briefsendungent durch Briefe zu ersetzen. 
9. Im § 48 „Nachlieferung von Zeitungen sind im zweiten Satze die Worte #ihnen 
fehlender " zu streichen. 
  
Vorstehende Anderungen treten mit dem 1. Juli in Kraft. 
Berlin W6, den 23. Juni 1906. 
Der Reichskanzler. 
J. V.: Kraettke. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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