Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Aus- 
führung des Gesetzes, vom 31. März 1873. Vom 1. Juni 1906. 
Gesetz, betr. die Anderung des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 9. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 9. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. das Gesetz über die Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschau, vom 3. Juni 1900. Vom 14. Juni 1906. 
Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und 
Schweden. Vom 8. Mai 1906. 
Verordnung über das Telegraphenwesen in den deutschen Schutz- 
gebieten ausschließlich Kiautschon. Vom 15. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. die Gestattung des Umlaufs der Scheide- 
münzen der österreichischen Währung innerhalb des Zollgrenzbezirkes 
des Hauptzollamts Friedrichshafen. Vom 22. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung. Vom 23. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen 
und der Militär-Transport-Ordnung. Vom 23. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. die freie Fahrt der Mitglieder des Reichs- 
tags auf den deutschen Eisenbahnen. Vom 27. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. den Umlauf von Scheidemünzen österreichischer 
Währung auf preußischen Eisenbahnstationen. Vom 28. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. die Anderung von Reichstagswahlkreisen in 
Elsaß-Lothringen. Vom 29. Juni 1906. 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken. Vom 6. Juli 
1906.— 
Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
Außerkraftsetzung der Vorschriften des Gesetzes, betr. die Wert- 
bestimmung der Einfuhrscheine im Zollverkehre. 
Ergänzung der Verordnung, betr. die Einrichtung von Strafregistern 
und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile.
	        
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