Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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S. 1176 Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 
durch die Elektrischen Prüfämter. 
1180 Verbot der in Zürich erscheinenden Druckschrift „Der Weckruf“. 
1184 Dritter Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern 
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. 
„1194 Änderung des Musters 8 der Vorschriften über die Branntwein— 
Statistik. 
1197 Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 
3. Juni 1906. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.