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des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen und Plätzen mitzuführen und den Polizei-
beamten auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlegung des Wohnorts des Eigentümers in einen Bezirk, in dem
die Kraftfahrzeuge mit anderen Buchstaben oder römischen Ziffern (§7 Abs. 1)
gekennzeichnet werden, ist das Fahrzeug mit einem Keunzeichen des neuen Bezirkes
zu versehen und auf Grund der vorgelegten Bescheinigung eine neue auszustellen.
Die Zuteilung oder Ausgabe der Kenunzeichen darf erst nach Vorlegung
der ordnungsmäßig versteuerten Erlaubniskarte (Reichsstempelgesetz vom 3. Juni
1906) erfolgen.
86.
Vorbehaltlich der Vorschrift im § 29 muß jedes auf öffentlichen Wegen
und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeug das polizeiliche Kennzeichen tragen.
87.
Das von dem Bezirksdirektor zuzuteilende Keunzeichen besteht aus dem
Buchstaben 8 zur Bezeichnung des Großherzogtums und aus der Erkennungs-
nummer, unter welcher das Fahrzeug in die polizeiliche Liste (§ 5) eingetragen
ist. Das Keunzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Fahr-
zeugs nach außen hin an leicht sichtbarer Stelle anzubringen. Bei Krafträdern
kann der Bezirksdirektor aus besonderen, aus der Bauart des Fahrzeugs sich
ergebenden Gründen von der Aubringung des zweiten Kennzeichens absehen und
demgemäß zulassen, daß nur ein Kennzeichen an der Vorderseite oder an der
Rückseite angebracht wird.
Das vordere Keunzeichen ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, schwarz-
gerandetem Grunde auf die Wandung des Fahrzeugs oder auf eine rechteckige
Tafel aufzumalen, die mit dem Fahrzeuge durch Schrauben, Nieten oder Nägel
fest zu verbinden ist. Der Buchstabe und die Nummer müssen in eine Reihe
gestellt und durch einen wagerechten Strich voneinander getrennt werden. Die
Abmessungen betragen: Randbreite mindestens 10 Millimeter, Schrifthöhe
75 Millimeter bei einer Strichstärke von 12 Millimeter, Abstand zwischen den
einzelnen Zeichen und vom Rande 20 Millimeter, Stärke des Trennungsstrichs
12 Millimeter, Länge des Trennungsstrichs 25 Millimeter, Höhe der Tafel
ausschließlich des Randes 115 Millimeter (Muster 3).
Bei dem an der Rückseite des Fahrzeugs mittels Schrauben, Nieten vdder
Nägel fest aunzubringenden Keunzeichen ist der Buchstabe und die Nummer auf