333
Nachtrag
vom 2. Oktober 1906 zur Ministerialverordnung vom 15. Mai 1906
über die Aufbringung der Kosten der Handwerkskammer zu Weimar
durch die Gemeinden und die Unterverteilung innerhalb der Gemeinden
auf die Handwerksbetriebe.
[100|] Nachdem sich herausgestellt hat, daß in einzelnen Gemeinden die Hand-
werker mit ihrem Einkommen aus Gewerbe irrtümlicher Weise anstatt in Abt. III A
der Steuerrolle in Abt. III C der letzteren eingestellt worden sind, wird hierdurch
in Ergänzung der Ministerialverordnung vom 15. Mai 1906 über die Auf-
bringung der Kosten der Handwerkskammer zu Weimar durch die Gemeinden
und die Unterverteilung innerhalb der Gemeinden auf die Handwerksbetriebe
verordnet, daß neben dem in Ziffer II und IV der gedachten Verordnung er-
wähnten Einkommen aus Handel und Gewerbe (Abt. III Ziffer A der Steuer-
rolle) auch das Einkommen aus Arbeit und gewinnbringender Beschäftigung
mit zu berücksichtigen ist (Abt. III Ziffer C der Steuerrolle), insoweit das Ein-
kommen tatsächlich aus dem Handwerksbetriebe herrührt.
Weimar, den 2. Oktober 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
Ministerialbekanntmachungen.
[(101) I. Dem an Stelle des Herrn Clarence Rice Slocum zum Konsul der
Vereinigten Staaten von Amerika in Weimar ernannten Herrn Will. L. Lowrie
ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden.
Weimar, den 3. Oktober 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
v. Wurmb.