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Begierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 41. Weima r. W 20. Dezember 1 906.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. den übergang des Verlags und Drucks der Weimarischen Zeitung und des
Regierungsblatts von der Firma Hermann Böhlaus Nachfolger hier auf die Firma Cäcilie Unruh hier,
Seite 395. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Vereinigung der beiden Gemeinden Stadtsulza und Dorf-
sulza zu einer Gemeinde mit der Bezeichnung „Bad-Sulza“, Seite 397. — Ministerialbekanntmachungen, betr.
Einziehung von Diphtherieserum, Seite 397. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Beiziehung der Strafen
in Reichs-Erbschaftssteuersachen durch die Rechnungsämter, Seite 397. — Inhaltsverzeichs aus dem Reichs-
gesetzblatt und dem Zentralblatt flir das Deutsche Reich, Seite 398.
Ministerialbekanntmachungen.
(132|) I. Am 1. Januar 1907 gehen Verlag und Druck der Weimarischen
Zeitung und des Regierungsblatts von der Firma Hermann Böhlaus
Nachfolger hier auf die Firma Cäcilie Unruh hier über.
Die Weimarische Zeitung erscheint auch in dem neuen Verlag in der
bisherigen Weise und behält für alle Teile des Großherzogtums die Eigenschaft
des amtlichen Nachrichtenblattes.
Die Großherzoglichen Behörden haben die Weimarische Zeitung und
das Regierungsblatt wic bisher zu halten. Auch haben sie ihre sämtlichen
Bekanntmachungen, lediglich mit Ausnahme derjenigen, die im Regierungsblatt
erscheinen, in der Weimarischen Zeitung zu veröffentlichen.
Die Verpflichtung der Gemeindevorstände, die Weimarische Zeitung
und das Regierungsblatt mindestens in je einem Exemplare zu halten und
Bekanntmachungen, für welche eine Veröffentlichung in dem amtlichen Nach-
richtenblatte vorgeschrieben ist, in der Weimarischen Zeitung zum Abdruck
bringen zu lassen (Bekanntmachungen vom 2. März 1832 — Recgierungsblatt
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