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[532] Das 22. bis 25. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3333 Allerhöchster Erlaß, betr. die Errichtung des Reichs-Kolonialamts. Vom
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17. Mai 1907.
3334 Zusatzvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Norwegen zu dem am
19. Jannar 1878 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage. Vom 7. März
1907.
3335 Bekanntmachung, betr. Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Ein-
schleppung der San José-Schildlaus. Vom 2. Juni 1907.
3336 Bekanntmachung, betr. die Fassung des Reichsbeamtengesetzes. Vom
18. Mai 1907.
3337 Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken
bei den im Felde stehenden Heeren. Vom 6. Juli 1906.
3338 Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Reichs zur Genfer Konvention
vom 22. August 1864 und die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in
Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Ver-
wundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren. Vom
29. Mai 1907.
3339 Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten
. 22. April
Staaten von Amerika. Vom 2. Mai 1907.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 21—25:
S. 220 Verbot der in Krakau erscheinenden Druckschrift „Nowa Reforma“.
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225 Steuerliche Erleichterungen für ausländische Kraftfahrzeuge aus Anlaß
des internationalen Kaiserpreisrennens im Taunus.
228 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländisches lohgares
Leder in Kopfteilen aus Pferde-, Kalbs= und Rindshäuten zur Herstellung
von Billardqueueledern.
233 Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch
die Elektrischen Prüfämter.
233 Eröffnung einer Küstenstation für Funkentelegraphie in Norddeich.
234 Zusatzbestimmungen zum § 91 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs-
stempelgesetze.