Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Seite 44. In Ziffer 3, Zeile 5 ist hinter „10“ die Anmerkungsziffer 1) und in der Bemer— 
kung, Zeile 5 von unten hinter „werden“ die Anmerkungszisser 2) einzufügen. Am 
Schluß der Seite sind folgende Anmerkungen aufzunehmen: 
1) Bei Wagen für Etappen-Munitioskolonnen „20“ Bindestränge. 
2) An die zu Munitions-Transportwagen für Etappen-Munitionskolonnen bestimmten Fahr- 
zeuge sind folgende besonderen Anforderungen zu stellen: 
a) Besonders dauerhafter Bau, namentlich starke Räder von — auch Vorderräder — 
1,00 bis 1,40 m Höhe und Radreifen von mindestens 65 mm Breite und 12 mm 
Stärke, 
b) Tragfähigkeit mindestens 30 Etr., 
J) Eigengewicht möglichst nicht über 16, keinesfalls über 20 Etr., 
d) Ladefläche mindestens 2 qm bei mindestens 70 cm Breite, 
e) Haltbare Seiten= und Kopfwände aus Brettern. 
 
	        
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